Bank- und Kapitalmarktrecht - Gewerblicher Rechtsschutz
Poppelbaum Geigenmüller beraten schwerpunktmäßig
auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts
sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.
Wir haben uns auf das Bank- und Kapitalmarkrecht sowie auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ausschließlich Einzelpersonen bzw. Anlegergemeinschaften. Unsere Unternehmensmandate beraten wir im Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Mandate in anderen Rechtsgebieten nehmen wir in Ausnahmefällen an, wobei wir im Bedarfsfall auf ein dichtes Netz von spezialisierten Kollegen zurückgreifen können.

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