Bank- und Kapitalmarktrecht - Gewerblicher Rechtsschutz


Poppelbaum Geigenmüller beraten schwerpunktmäßig
auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts
sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.

Wir haben uns auf das Bank- und Kapitalmarkrecht sowie auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts ausschließlich Einzelpersonen bzw. Anlegergemeinschaften. Unsere Unternehmensmandate beraten wir im Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Mandate in anderen Rechtsgebieten nehmen wir in Ausnahmefällen an, wobei wir im Bedarfsfall auf ein dichtes Netz von spezialisierten Kollegen zurückgreifen können.

Aktuelles


Landgericht Berlin, Urteil vom 22. März 2011

Pflicht zur Besichtigung einer vollfinanzierten Wohnung durch finanzierende Bank


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BGH, Beschluss vom 9. März 2011

Bundesgerichtshof beendet Streit zur Kick-Back-Rechtsprechung


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