Landgericht Berlin, Urteil vom 22. März 2011
Pflicht zur Besichtigung einer vollfinanzierten Wohnung durch Bank
Das Landgericht Berlin hat im März 2011 entschieden, dass sich eine Bank die sittenwidrige Überteuerung eine Wohnung dann zurechnen lassen muss, wenn sich aus dem Kreditvertrag eine Besichtigungspflicht der Bank ergibt. Die Bank hat in den Kreditverträgen als Auszahlungsvoraussetzung einen Besichtigungsbericht aufgenommen, der durch die Bank zu veranlassen war. Der Bank ist in diesem Fall eine Kenntnis in jedem Fall zuzurechnen. Die Bank wurde zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt.

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