Wettbewerbsrecht


WettbewerbsrechtDurch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen Unternehmen, aber auch der Verbraucher dagegen geschützt werden, dass sich ein Unternehmen durch unzulässige Maßnahmen wettbewerbswidrig Vorteile verschafft. Ein Unternehmen, das beispielsweise irreführend wirbt oder gesetzlich vorgeschriebene Hinweise – etwa zum Widerrufsrecht – nicht tätigt, handelt wettbewerbswidrig und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen oder „abgemahnt“ werden.

Die Vielzahl der gesetzlichen Regelungen zum Wettbewerbsrecht auch außerhalb des UWG bietet eine ganze Reihe von Fallstricken, die zu einer kostenträchtigen Abmahnung führen können. Dies gilt insbesondere auch für den Versandhandel über das Internet, bei dem diese Verstöße besonders leicht aufspür- und dokumentierbar sind. Allerdings häufen sich auch die Fälle, in denen unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen werden. Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, sollte rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, da eine Unterlassungsverpflichtungserklärung oftmals auch abgeändert abgegeben werden kann.

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