Kapitalanlagerecht
Wir betreuen zahlreiche Mandanten, die aus Steuerspargründen eine Wohnung erworben haben. Diese Wohnungen wurden häufig überteuert gekauft. Die Kosten der Kredite werden durch die Mieteinnahmen und durch die Steuerersparnis oft nicht gedeckt, obwohl der Vertrieb dies so versprochen hat. Es sind häufig Provisionen über 20% gezahlt worden, auf diese Kosten wurde nicht hingewiesen. In diesen Fällen können - neben den Verkäufern und Vermittlern, sofern sie noch liquide sind - unter bestimmten Voraussetzungen die finanzierenden Banken in Anspruch genommen werden, wenn sich die gemachten Zusagen nicht erfüllen. Es konnten bereits zahlreiche Vergleiche mit den Banken geschlossen und prozessuale Erfolge errungen werden.
Wir beraten auch eine Vielzahl von Mandanten, die sich an Fonds (Medienfonds, geschlossene und offene Immobilienfonds etc.) oder zu Anlagezwecken an Gesellschaften beteiligt haben. Die durch die Initiatoren und Finanzvermittler getätigten Versprechungen haben sich häufig nicht erfüllt. Die Ausschüttungen aus den Beteiligungen bleiben hinter den Erwartungen zurück, die Kosten für die aufgenommenen Kredite erhöhten und die versprochenen Steuerersparnisse können nicht realisiert werden. Gerade im Bereich der Immobilienfonds war den Mandanten nicht bewusst, dass sie die gezeichneten Anteile nicht oder nur sehr schwer veräußern können. Viele Mandanten gerieten durch die Beteiligungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Wir streben zunächst stets an, mit den beteiligten Banken oder Fondsinitiatoren außergerichtliche Vergleiche zu schließen, um zügig und ohne erhöhtes Kostenrisiko eine spürbaren finanzielle Entlastung der Anleger zu erreichen.

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