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Wir wünschen allseits gute Gesundheit! ++++
Als spezialisierte Kanzlei beraten wir seit vielen Jahren ausschließlich Verbraucher. Wir haben umfangreiche Erfahrung damit, die Interessen Einzelner gegenüber vermeintlich übermächtigen Unternehmen durchzusetzen.
Durch die Bündelung von Fällen und die entsprechende Hebelwirkung können wir oft für unsere Mandanten zufriedenstellende außergerichtliche Einigungen erzielen.
Sollte dies nicht möglich sein und Sie es wünschen, vertreten wir Ihre Interessen entschieden vor Gericht.
Aktuelles
EuGH: Abgasreinigungssteuerung in Millionen von Diesel-Fahrzeugen illegal
EuGH: Abgasreinigungssteuerung in Millionen von Diesel-Fahrzeugen illegal
Der EuGH hat in seinem wegweisenden Urteil vom 18. Dezember 2020 (Az. C-693/18) die in Millionen von Diesel-Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung für illegal erklärt.
Dieselskandal Volkswagen: Neue Hoffnung beim EA 288 für geschädigte Autokäufer
Dieselskandal Volkswagen: Neue Hoffnung beim EA 288 für geschädigte Autokäufer
Der Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller liegen nunmehr interne Unterlagen der Volkswagen AG zur Motorsteuerung des EA 288 vor.
Audi AG beim Motortyp EA 897evo vergleichsbereit
Audi AG beim Motortyp EA 897evo vergleichsbereit
Die Audi AG ist vergleichsbereit und möchte nach unserer Einschätzung in einer Reihe von Angelegenheiten weitere Urteile gegen den Volkswagenkonzern verhindern.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Unsere Kanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig Angelegenheiten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Rechtsgebiet zeichnet sich dadurch aus, stets großen Gegnern wie Banken oder großen Vermittlungsfirmen gegenüber zu stehen. Die Verbraucher brauchen daher zur Interessendurchsetzung eine spezialisierte Kanzlei an ihrer Seite. Wir sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.
Widerrufsrecht
Zahlreiche Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Rechtsfolge ist, das ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden kann, hinzu kommt noch ein Anspruch auf Nutzungsersatz für die bereits gezahlten Darlehensraten.
Gerne prüfen wir kostenfrei die Angreifbarkeit Ihres Kreditvertrages.
Bei den Lebens- oder Rentenversicherungen ist ein vorzeitiger Ausstieg mit hohen Kosten verbunden. Das hier bestehende Widerspruchsrecht führt zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung ohne Zahlung von Gebühren.
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Vertragsunterlagen.
Der Bundesgerichtshof hat bei Maklerverträgen entschieden, dass auch hier ein Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen kann. Durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die Maklergebühr dann letztlich nicht angefallen.
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Vertragsunterlagen.
Auch bei Autokäufen besteht durch das Widerrufsrecht die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Falls ein Verbraucher den Autokauf über eine Bank finanziert haben, besteht die Möglichkeit, den Autokauf rückgängig zu machen und das Auto zurückzugeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Widerrufsbelehrung in dem Darlehensvertrag nicht ordnungsgemäß ist.
Wichtiger Hinweis: Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob es sich bei dem finanzierten Auto um einen Benziner oder einen Diesel handelt und ob die Euro 4/5/6- Normen eingehalten werden.
Unter bestimmten Umständen können Sie bei ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Darlehensverträgen für Autokäufen das Auto sogar ohne Nutzungsersatz zurückgeben und können den vollen Kaufpreis zurückverlangen.
Wir haben tausenden von Widerrufsbelehrungen geprüft und insbesondere im Immobiliardarlehensbereich bereits in vielen hundert Fällen vergleichsweise Einigungen mit den entsprechenden Banken erzielen können.
Gerne prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag kostenfrei. Sie erhalten von uns eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung und können danach entscheiden, ob Sie uns mandatieren möchten.
Das Widerrufsrecht wurde als Verbraucherschutzrecht durch den Gesetzgeber eingeführt. Wir betreuen in diesem Bereich einige tausend Mandate. Wir konnten eines der ersten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen vor dem Kammergericht Berlin zum Widerrufrecht nach der neuen Rechtslage im Jahr 2014 erwirken. Dieses Urteil ist bundesweit zur Kenntnis genommen worden und hat die Rechtsprechung in eine verbraucherfreundliche Richtung gelenkt.
Fonds
Immobillienfonds wurden in der Vergangenheit als konservative Anlage verkauft. Die Probleme der letzten Jahre zeigen, dass dies bereits eine zweifelhafte Einstufung ist. Bei offenen Immobilienfonds wurde durch die Berater regelmäßig nicht darauf hingewiesen, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden kann.
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Unterlagen.
Geschlossene Schiffsfonds werden in der Regel als Kommanditgesellschaften betrieben. Der Vertrieb der Beteiligungen erfolgt sowohl durch Banken oder Beratungsunternehmen, als auch durch selbstständige Handelsvertreter. Dabei schuldet der Berater nach der Rechtsprechung eine anlegerger- sowie eine anlagegerechte Beratung.
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Unterlagen.
Lebensversicherungsfonds existieren überwiegend in Form von Kommanditgesellschaften. Wie bei anderen Fondsmodellen auch erfolgt die Beteiligung entweder unmittelbar oder über eine Treuhandgesellschaft.
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Unterlagen.
Auch bei weiteren Beteiligungsmodellen gibt es ähnliche Probleme, insbesondere wurde häufig nicht über die Risiken aufgeklärt (Flugzeugfonds, andere unternehmerische Beteiligungen).
Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Unterlagen.
Wir beraten eine Vielzahl von Mandanten, die in geschlossene und offene Fonds investiert haben. Der Zeichnung geht regelmäßig eine Beratung voraus. Der Berater ist dabei nach der Rechtsprechung insbesondere verpflichtet, den Kunden anlegergerecht und anlagegerecht zu beraten.
Bausparverträge
Viele Kunden erhalten derzeit von ihren Bausparkassen die Kündigung für so genannte zuteilungsreife Altverträge. Dabei ist es höchst umstritten, ob die Bausparkasse eine solche Kündigung überhaupt rechtlich wirksam aussprechen kann. Insbesondere bei Bausparverträgen, die noch nicht voll bespart worden sind, bestehen gute Chancen, der Kündigung erfolgreich zu widersprechen.

Prozessfinanzierung
Wir freuen uns, die Kooperation mit der Roland Prozessfinanz bekannt geben zu können. Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum ist als der wenigen Anwälte im Raum Berlin/Brandenburg für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht von der Roland Prozessfinanz in die Liste der empfohlenen Anwälte aufgenommen worden. Sein Profil finden Sie. Dies ermöglicht die risikolose Möglichkeit, eigene Ansprüche ohne Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.