Herzlich Willkommen

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Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für das über die Jahre entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit bedanken.

Die Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte wird zum 31. Dezember 2023 ihre Tätigkeit beenden. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung.

Die Weiterbearbeitung der Mandate erfolgt ab dem 01. Januar 2024 durch den bisher sachbearbeitenden Rechtsanwalt jeweils in einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei.

Die Kontaktdaten von Herrn Rechtsanwalt Poppelbaum finden Sie unter www.kanzlei-poppelbaum.de.

Die Kontaktdaten von Herrn Rechtsanwalt Geigenmüller finden Sie unter www.kanzlei-geigenmueller.de.

Für alle offenen Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft rechtlich unterstützen zu dürfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung Widerruf Autofinanzierung

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Aktuelles

OLG Köln: Weiteres OLG verurteilt Online-Glückspielanbieter zur Rückzahlung

01.12.2022

OLG Köln: Weiteres OLG verurteilt Online-Glückspielanbieter zur Rückzahlung

Das OLG Köln hat einen im europäischen Ausland ansässigen Anbieter von Online - Glücksspiel (hier: Poker und Blackjack) zur Zahlung einer erheblichen Summe verurteilt (Az: 19 U 51/22).

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Abgasskandal: EuGH bestätigt Rechtswidrigkeit von VW-Abschaltsoftware

14.07.2022

Abgasskandal: EuGH bestätigt Rechtswidrigkeit von VW-Abschaltsoftware

Abgasskandal

In einer lang erwarteten Entscheidung hat der EuGH am 14.

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Fehlerhafte Kontokündigungen der N26 Bank

16.06.2022

Fehlerhafte Kontokündigungen der N26 Bank

Die N26 Bank hat zahlreiche Konten wohl versehentlich gekündigt.

Wie das Handelsblatt berichtet, wurden zahlreichen N26-Kund*innen am 14. April 2022 die Konten fristlos gekündigt. Einer der Gründer entschuldigte sich laut Handelsblatt über LinkedIn.

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Bank- und Kapitalmarkt­recht

Unsere Kanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig Angelegenheiten im Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Rechtsgebiet zeichnet sich dadurch aus, stets großen Gegnern wie Banken oder großen Vermittlungsfirmen gegenüber zu stehen. Die Verbraucher:innen benötigen daher zur Interessendurchsetzung eine spezialisierte Kanzlei an ihrer Seite. Wir sind im Bank- und Kapitalmarktrecht ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.

Widerrufsrecht

Kredit
Lebensversicherung
Maklervertrag
Autokredite

Zahlreiche Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Rechtsfolge ist, das ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden kann, hinzu kommt noch ein Anspruch auf Nutzungsersatz für die bereits gezahlten Darlehensraten. 

Gerne prüfen wir kostenfrei die Angreifbarkeit Ihres Kreditvertrages.

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Bei den Lebens- oder Rentenversicherungen ist ein vorzeitiger Ausstieg mit hohen Kosten verbunden. Das hier bestehende Widerspruchsrecht führt zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung ohne Zahlung von Gebühren.

Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Vertragsunterlagen.

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Der Bundesgerichtshof hat bei Maklerverträgen entschieden, dass auch hier ein Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen kann. Durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die Maklergebühr dann letztlich nicht angefallen.

Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Vertragsunterlagen.

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Auch bei Autokäufen besteht durch das Widerrufsrecht die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Falls die Verbraucher:innen den Autokauf über eine Bank finanziert haben, besteht die Möglichkeit, den Autokauf rückgängig zu machen und das Auto zurückzugeben. Dies ist dann der Fall, wenn die Widerrufsinformation in dem Darlehensvertrag nicht ordnungsgemäß ist.

Wichtiger Hinweis: Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob es sich bei dem finanzierten Auto um einen Benziner oder einen Diesel handelt und ob die Euro 4/5/6- Normen eingehalten werden.

Wir haben Tausende von Widerrufsinformationen geprüft und konnten insbesondere im Immobiliardarlehensbereich bereits in mehreren tausend Fällen vergleichsweise Einigungen mit den entsprechenden Banken erzielen.

Gerne prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag kostenfrei. Sie erhalten von uns eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung und können danach entscheiden, ob Sie uns mandatieren möchten.

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Das Widerrufsrecht wurde als Verbraucherschutzrecht durch den Gesetzgeber eingeführt. Wir betreuen in diesem Bereich einige tausend Mandate. Wir konnten eines der ersten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen vor dem Kammergericht Berlin zum Widerrufrecht nach der neuen Rechtslage im Jahr 2014 erwirken. Dieses Urteil ist bundesweit zur Kenntnis genommen worden und hat die Rechtsprechung in eine verbraucherfreundliche Richtung gelenkt.

 

Online-Casino-Verluste

Sie sind durch die Versprechungen von Online-Casino-Betreibern getäuscht worden und haben Geld verloren? Dann geht es Ihnen wie vielen tausend anderen Betroffenen auch. Es besteht aber eine Chance, das Geld zurückzuholen: In vielen Fällen sind die Angebote der Online-Casino-Betreiber in Deutschland illegal gewesen oder immer sind immer noch rechtswidrig. Für das Betreiben von Glücksspielseiten, die sich auch an ein deutsches Publikum richten, benötigt man eine Lizenz nach bundesdeutschem Recht. Eine solche Erlaubnis können aber die wenigsten Anbieter vorweisen.

Wir helfen Ihnen, das verloren geglaubte Geld zurückzuholen. In vielen Fällen sitzen die Betreiber der Online-Casinos nicht unerreichbar in weit entfernten Steuerparadiesen, sondern im europäischen Ausland.

Wir arbeiten mit namhaften Prozessfinanzieren zusammen, mit denen Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können, falls sich die Betreiber der Casinos nicht schon außergerichtlich einigen.

Gerne können Sie uns eine Anfrage senden. Bitte nennen Sie uns den oder die Namen der Casinos und die Summe Ihrer Verluste (bitte ziehen Sie die Auszahlungen von den Spieleinsätzen ab). Sie haben gegenüber den Casino-Betreibern einen Auskunftsanspruch, in welcher Höhe Sie Spieleinsätze getätigt und Auszahlungen erhalten haben.

Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie von uns eine kostenlose und schriftliche Ersteinschätzung.

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Prämiensparverträge

Prämiensparverträge bieten den Verbraucher:innen eine attraktive Möglichkeit einer langfristigen Sparanlage. Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung möchten sich die Sparkassen jedoch vermehrt von diesen Verträgen lösen und sprechen eine Kündigung aus. Diese erfolgt nach unserer Erfahrung jedoch oftmals zu Unrecht, sodass diese nicht anstandslos hingenommen werden sollte. Zudem enthalten die meisten Prämiensparverträge eine unwirksame Zinsanpassungsklausel, welche dazu führt, dass die Sparkassen jahrelang zu wenig Zinsen an ihre Kunden ausbezahlt hat. Gerne prüfen wir kostenfrei Ihre Unterlagen und berechnen ihre Ansprüche.

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Marken- und Wettbewerbsrecht

Markenrecht
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht

Kennzeichen, also Unternehmens- und Produkt-  oder Dienstleistungbezeichnungen, Logos und Schriftzüge sind ein wichtiges Mittel, um ein Unternehmen unverwechselbar am Markt zu platzieren. Der Schutz dieser oft mit viel Aufwand geschaffenen Bezeichnungen, bildlichen Darstellungen oder auch Sounds wird daher sehr ernst genommen. Bei Fragen zu diesen Themen können Sie gern Kontakt mit uns aufnehmen.

 

 

Unter anderen mit den Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll sichergestellt werden, dass alle Markteilnehmer sich an allgemein gültige Regeln halten, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Dies ist nicht immer der Fall. Allerdings gibt es auch immer wieder Versuche, mit so genannten Abmahnungen den Geschäftsbetrieb sich korrekt verhaltender Unternehmen zu stören bzw. damit einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Gerne prüfen wir für Sie, inwiefern eine Rechtsverletzung der "Fair-Play-Regeln" vorliegt oder beraten sie beispielsweise auch schon im Vorfeld einer entsprechenden Auseinandersetzung mit Wettbewerbern.

 

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Mit den urheberrechtlichen Regelungen werden Fotos, Kompositionen, Texte  -  so genannte "geistige Werke" ihrer Schöpfer geschützt - wir beraten Sie gerne im Zusammenhang dazu. 

Insbesondere für Unternehmen bieten wir eine Beratung bei Markenanmeldungen, zu wettbewerbsrechtlichen Fragen oder bei urheberrechtlichen Problemen an.

 

Compliance, Datenschutz und Nachhaltigkeit (Environmental,  Social and Governance  - ESG)

Wir bieten für unsere Mandantschaft Beratung zu Compliance-Fragen, zu datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu Fragen rund um Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance - ESG) an.

Auch gehört dazu Beratung zu geeigneten, angemessenen und erforderlichen Maßnahmen bei behördlichen Durchsuchungen, bei Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsvorwürfen, bei Sanktionen und bei Geldwäsche-Verdachtsmomenten. Regelmäßig sind auch Fragen zum Whistleblowing wichtig in der Compliance-Beratung.

 

Prozess­finanzierung

Wir freuen uns, die Kooperation mit der Roland Prozessfinanz bekannt geben zu können. Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum ist als der wenigen Anwälte im Raum Berlin/Brandenburg für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht von der Roland Prozessfinanz in die Liste der empfohlenen Anwälte aufgenommen worden. Sein Profil finden Sie. Dies ermöglicht die risikolose Möglichkeit, eigene Ansprüche ohne Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.


www.prozessfinanz-anwälte.de

Team

Ulrich Poppelbaum

Rechtsanwalt

Partner der Kanzlei

Studium und Referendariat in Berlin und Toronto/Kanada. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft 2006, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2011, Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwaltskammer Berlin, Sachverständiger im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung über die Reform des Widerrufsrechts, beratender Rechtsanwalt in der Verbraucherzentrale Berlin e.V.; Vortragender in der Fortbildung für die Berater:innen der einzelnen Verbraucherzentralen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und beim iff - Institut für Finanzdienstleistungen e.V.

Jan Geigenmüller

Rechtsanwalt

Partner der Kanzlei

Studium und Referendariat in Berlin, München, Montpellier/Frankreich, Hamburg und Kapstadt/Südafrika. M.A. in Geschichte und LL.M. - Abschluss in International Human Rights. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft 2005, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz seit 2010, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2013. Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V., der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Christa Wölk

Rechtsanwaltsfachangestellte

Büroleiterin

Miriam Kempe

Rechtsanwaltsfachangestellte

Assistentin der Geschäftsführung

Christine Hecht

Rechtsanwaltsfachangestellte

Emely Liebich

Auszubildende

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

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