Abgasskandal: Landgericht Traunstein verurteilt Audi AG wegen arglistiger Täuschung

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Abgasskandal: Landgericht Traunstein verurteilt Audi AG wegen arglistiger Täuschung

Dienstag, 3. August 2021

In einem von uns betreuten Fall hat das Landgericht Traunstein die Audi AG wegen erwiesener arglistiger Täuschung zur Rücknahme eines Fahrzeugs bei Zahlung von rund 34.000 € verurteilt (vgl. Urteil des Landgerichts Traunstein vom 2. August 2021, 3 O 2431/20). Dieses Urteil ist wegweisend, da es auf zahlreiche Fahrzeuge der Audi AG übertragbar ist.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Audi A 6 Avant 3,0 TDI quattro mit dem Motormodel EA 897 evo. Für dieses Modell gab es am 23. Januar 2018 eine Rückrufaktion durch das Kraftfahrtbundesamt. Insoweit wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Das Kraftfahrtbundesamt hat insoweit sämtliche Audi 3,0 l Euro 6 Modelle überprüft. Unter anderem betraf diese Rückrufaktion die Modelle A4, A 5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, und Q7.

Das Landgericht Traunstein lässt dies ausreichen, um einen deliktischen Schadensersatz zu begründen. Es sieht es als erwiesen an, dass die Audi AG sittenwidrig gehandelt hat und dass unzulässige Abschalteinrichtungen in den Audi 3,0 l Diesel Euro 6 Motoren verbaut wurden. Dies macht es daran fest, dass das Kraftfahrtbundesamt eine entsprechende Rückrufaktion durchgeführt hat. Da der entsprechende Motor auch von Audi entwickelt wurde, sieht das Gericht keine Probleme bei der Zurechnung.

Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass sich die Audi AG im Annahmeverzug befand. Wir hatten die Audi AG bereits im November 2019 aufgefordert, das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Die Audi AG hat außergerichtlich sämtliche Ansprüche abgelehnt. Auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurden grundsätzlich zuerkannt.

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