Auch das Verwaltungsgericht Berlin ordnet Fahrverbote an

Auch das Verwaltungsgericht Berlin ordnet Fahrverbote an

Dienstag, 9. Oktober 2018

Das Verwaltungsgericht Berlin hat angeordnet, dass der Berliner Senat für eine Reihe von Straßen Fahrverbote für Euro 5-Diesel erlassen muss. Diese Fahrverbote gelten auch für Fahrzeuge der Schadstoffklassen 1-4. Damit können diese Fahrzeuge bald auch in der Hauptstadt nicht mehr gesamten Stadtgebiet genutzt werden.

Sie können die Fahrverbote wie auch finanzielle Einbußen beim Verkauf Ihres Dieselfahrzeugs unter Umständen vermeiden, wenn Sie sich vom Kaufvertrag lösen. Diese Möglichkeit besteht etwa bei finanzierten Fahrzeugverkäufen, wenn ein Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Der Widerruf ist unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, möglich - auch die Schadstoffklasse (Euro 1 bis 6) des finanzierten Fahrzeugs spielt dafür keine Rolle.

Wollen auch Sie prüfen lassen, welche Ansprüche Sie geltend machen können, so können Sie gerne unser Angebot für unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch nehmen.

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