Ausstieg aus der VW-Musterfeststellungsklage

Abgasskandal

Ausstieg aus der VW-Musterfeststellungsklage

Montag, 19. August 2019

Am 30. September 2019 findet der erste Verhandlungstermin in einer Musterfeststellungsklage gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig statt.
In einem Musterverfahren soll hier geklärt werden, ob über 400.000 Käufer von VW-Fahrzeugen Ansprüche gegen den VW-Konzern wegen einer unzulässigen Abgassteuerung haben.
Der Vorteil der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage liegt darin, dass man durch eine Eintragung im Klageregister kein Kostenrisiko eingeht.

Unserer Auffassung nach sprechen jedoch gewichtige Gründe gegen die (weitere) Beteiligung an dem Musterfesstellungsverfahren.

1. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist das einzige Gericht, das grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegenüber VW in einer ganzen Reihe von Entscheidungen immer wieder abgelehnt hat.

2. Wir gehen davon aus, dass es auch in dieser Instanz - vor dem OLG Braunschweig - zu mehreren Terminen kommen wird und sich das Gericht vor allen Dingen mit der Frage von Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der Antragsstellung auseinander setzen wird.

3. Eine endgültige Entscheidung - dann vor dem BGH - wird wahrscheinlich erst in mehreren Jahren vorliegen.

4. Wenn eine derartige Entscheidung in dieser Musterfeststellungsklage vorliegt, muss der einzelne Verbraucher wieder in einer Einzelklage klären lassen, wie hoch sein Schadensersatzanspruch genau ist.

In der Musterfeststellungklage wird nur geklärt werden, ob der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch gegenüber VW hat, und das auch nur für einen bestimmeten Motorentyp (Diesel-Motor Typ EA 189 mit 1,2 Liter, 1,6 Liter oder 2,0 Liter Hubraum).

Es ist damit zu rechnen, dass sich das Verfahren vor dem OLG Braunschweig bzw. nachfolgend dem Bundersgerichtshof noch einige Jahre hinzieht. Auch wenn die Musterfestellungsklage schließlich mit einem für den dortigen Kläger günstigen Ergebnis endet, muss der einzelne Verbraucher seinen Schadensersatzanspruch der genauen Höhe nach im Nachgang wieder in einer Einzeklage durchsetzen - mit einem entsprechenden finanziellen Risiko für Gerichstkosten und Rechtsanwaltsgebühren.

Ein Ausstieg aus der Musterfeststellungsklage ist nur noch bis zum Ablauf des Tages der ersten mündlichen Verhandlung vor dem OLG Braunschweig möglich. Danach sind eine Vielzahl von Verbrauchern - möglicherweise mehrere hunderttausend - gezwungen, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten, auf den sie keinen direkten Einfluss ausüben können. Das bedeutet auch, dass VW sich über mehrere Jahre lang nicht mit den Ansprüchen dieser Verbraucher auseinandersetzen muss, da diese in der Musterfeststellungsklage "geparkt" sind.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Gerichte bei dem Motorentyp der Musterfeststellungsklage derzeit sehr verbraucherfreundlich urteilen - mit der bereits aufgezeigten Ausnahme der Braunschweiger Gerichte.

Wir raten daher nunmehr dazu, aus der Musterfeststellungsklage (rechtzeitig) auszusteigen und die Ansprüche in einer Einzelklage geltend zu machen - das müssen die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage ohnehin in ein paar Jahren tun. Sollte die Musterfeststellungsklage verloren gehen, könnten die Ansprüche sogar gar nicht mehr, auch nicht in einer Einzelklage, geltend gemacht werden.

Wir prüfen Ihre Ansprüche gerne im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Erstsinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Telefon, per E-Mail oder mit Hilfe unseres Uploadformulars auf der Webseite Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
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