Brandenburgisches Oberlandesgericht hält Widerrufsinformation der Volkswagen Bank für angreifbar

Abgasskandal

Brandenburgisches Oberlandesgericht hält Widerrufsinformation der Volkswagen Bank für angreifbar

Montag, 10. Mai 2021

Wir vertreten gegenüber der Volkswagen Bank einen Autokäufer, der im Februar 2015 einen VW Passat erworben hat. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgte über die Volkswagen Bank.

Nachdem das Landgericht Cottbus die Klage noch abgewiesen hatte, können wir die Berufung nun anscheinend erfolgreich gestalten.

In einem wegweisenden Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 05. Mai 2021 hat das Gericht seine bisherige Rechtsposition aufgegeben. In der bereits im März 2021 stattgefundenen mündlichen Verhandlung hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht noch mitgeteilt, dass es den Widerruf für missbräuchlich hält.

Das Gericht hatte zugestanden, dass die Widerrufsinformation auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft ist. In den Darlehensverträgen der Volkswagen Bank finden sich teilweise ebenfalls in der Widerrufsinformation Verweise auf weitere Verträge, die gar nicht abgeschlossen wurden. Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2020 führen entsprechende Fehler in den Widerrufsinformationen zur Widerruflichkeit der Verträge (BGH XI ZR 525/19 und 498/19).

Problematisch war, dass das Gericht deswegen die Rechte aus dem Widerruf zunächst ablehnte, da es in der mündlichen Verhandlung noch von einer Verwirkung des Widerrufs ausgegangen war. An dieser Rechtsansicht hält das Oberlandesgericht nun nicht mehr fest.

Wir hatten in einem weiteren Schriftsatz an das Gericht darauf hingewiesen, dass die Diskussion zur Verwirkung des Widerrufsrechts durch den Bundesgerichtshof in etlichen Urteilen zur Widerruflichkeit von Immobiliarkreditverträgen umfänglich geklärt ist. Auch das OLG Brandenburg selbst hatte in den vergangenen Jahren entsprechende Entscheidungen gefällt. Diese Argumentation hat das Gericht wohl überzeugt.

Nach den Berechnungsvorgaben durch den Bundesgerichtshof steht dem Autokäufer bei einem erfolgreichen Widerruf ein Zahlungsanspruch von rund 13.000 € nebst Zinsen zu.

Sie möchten wissen, ob auch Sie Ansprüche gegenüber den Autobanken im geltend machen können?

Gerne prüfen wir Ihre Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung. Wir verfügen über eine jahrzehntelange fachanwaltliche Berufserfahrung und sind ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.

Bei Interesse können Sie gerne per Mail, per Formular oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

 

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