Bundesgerichtshof entscheidet in spektakulärem Urteil beim Kfz Widerruf zugunsten der Verbraucher
In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2020 (XI ZR 525/19) hat der BGH einen Darlehenswiderruf für wirksam erklärt. Hierüber berichten die mit uns beim Bundesgerichtshof kooperierenden Rechtsanwälte.
Im dortigen Fall gab es bezüglich der verbundenen Verträge Abweichungen vom Muster. In zahlreichen Darlehensverträgen haben die Banken den Kunden die Möglichkeit gegeben, weitere Verträge abzuschließen (beispielsweise Restschuldversicherungen ("RSV-Beitrag"), Kreditschutzbrief ("KSB/ KSB plus"), GAP-Versicherung, Autocare etc.).
Auch wenn diese Verträge nicht abgeschlossen worden sind, tauchen diese in den Widerufsinformationen bei den verbundenen Verträgen auf. Das gesetzliche Muster verbietet dies.
In Zusammenschau mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der den „Kaskadenverweis“ nach § 492 BGB für europarechtswidrig hält (und der in sämtlichen betroffenen Kreditverträgen enthalten ist), führt diese Abweichung zur Widerruflichkeit der Darlehensverträge.
Im Ergebnis können also bereits seit Jahren laufende Darlehensverträge weiterhin widerrufen werden. Die Bank muss das Auto zurückzunehmen, die Verbraucher erhalten sämtliche geleisteten Zahlungen zurück.
Ob ein Nutzungsersatz oder eine Wertminderung abzuziehen sind, ist derzeit offen und hängt auch vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab.
Die Hinweise auf verbundene Verträge, die tatsächlich nicht abgeschlossen worden sind, finden sich in vielen Widerrufsinformationen bei den Kfz-Finanzierungen. Uns sind aus der eigenen Tätigkeit unter anderem die Santander Bank, die Volkswagen Bank, die Audi Bank, die Renault Bank, die FCA Bank und die Opel Bank bekannt.
Dieses Urteil eröffnet die Möglichkeit, auch vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge, bei denen der Anspruch entweder schon verjährt ist oder bei dem unklar ist, ob eine Manipulation gerichtsfest bewiesen werden kann, an die finanzierenden Banken zurückzugeben. Das Urteil ist aber nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.
Es ist auffällig, dass der Bundesgerichtshof zu diesem Urteil keinen Terminshinweis herausgegeben hat und auch keine Pressemitteilung. Aufgrund der Tragweite dieses Urteils wollte man anscheinend verhindern, dass hier zu viel Öffentlichkeit entsteht, um das Problem für die Banken nicht zu groß werden zu lassen. Auch wir wissen nur durch die langjährige Kooperation mit unseren Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof, dass dieses Urteil existiert. Bislang ist es auch noch nicht in Textform veröffentlicht.
Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail, telefonisch oder per Formular Kontakt mit uns auf.