Das „Thermofenster“ im Abgasskandal – Kraftfahrtbundesamt erlässt Rückrufbescheide gegenüber Daimler und Opel
Der Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. VW hat eine Manipulationssoftware verbaut hat, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und die Abgassteuerung nur dann ordnungsgemäß arbeitet, während im normalen Straßenverkehr viel zu hohe Stickoxidmengen ausgestoßen werden.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat außerdem zB bei Fahrzeugen der Hersteller Daimler und Opel eine Steuersoftware, die abhängig von der Außentemperatur die Abgasreinigung des Motors hoch- oder herunterfährt, als unzulässige Manipulationssoftware eingestuft und deswegen für viele tausend PKW der beiden Hersteller amtliche Rückrufbescheide erlassen.
Die Hersteller meinen, dass diese als „Thermofenster“ bezeichnete temperaturabhängige Abgassteuerung stets nach EU-Recht zulässig sei, da die Motorpflege dies erfordere.
Seit langem wurde dies kritisiert, da das „Temperaturfenster“, in dem die Abgasreinigung tatsächlich ordnungsgemäß funktioniert, so klein dimensioniert ist, dass bei in Deutschland herrschenden Temperaturen die Abgassteuerung über mehrere Monate im Jahr nicht ordnungsgemäß funktioniert: Bei einer Abgasreinigungssteuerungsoftware etwa wird nur zwischen +17 und +30 Grad Celsius eine ordnungemäße Funktion erreicht
Einige Gerichte waren und sind der Ansicht, dass der Verbraucher voll darlegungs- und beweisbelastet dafür ist, dass a) ein Thermofenster in der Motorsteuerungssoftware programmiert ist und dass b) dieses Thermofenster bzw. die entsprechende Steuerungssoftware rechtswidrig ist. Auch wurde und wird vertreten, dass eine als unzulässig einzustufende Thermofenstersteuerungssoftware keinen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers gegen den Hersteller des PKW begründen würde.
Gegen diese Auffassung spricht, dass das Kraftfahrtbundesamt wegen verschiedener Thermofenstersteuerungsprogramme, die in vielen tausend PKW verbaut worden sind, amtliche Rückrufbescheide gegen Daimler und Opel erlassen hat. Beide Konzerne haben sich dagegen gewehrt.
Opel ist zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig mit seinem Rechtsmittel gegen einen Rückrufbescheid des KBA gescheitert, mit dem knapp 100.000 Fahrzeuge der Modellreihen Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi (Baujahr 2013 – 2016) zurückgerufen worden sind (Entscheidung vom 06.11.2019, Az. 5 MB 3/19, und vom 09.11.2019, Az. 3 B 127/18).
Nun hat beispielsweise das OLG Köln (Urteil vom 06. September 2019, Az. 19 U 51/19) für ein V-Klasse Fahrzeug der Daimler AG mit der Abgasnorm Euro 5 entschieden, dass es ausreicht, wenn der Verbraucher argumentiert, dass in baugleichen Motoren eine Thermofenstersoftware verwendet wird, damit ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben ist. Das Landgericht Aachen als Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen und die Klage abgewiesen. Das OLG Köln hat das Urteil des Landgerichts Aachen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
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