Der Bundesgerichtshof stärkt Rechte von VW-Kunden

Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof stärkt Rechte von VW-Kunden

Dienstag, 5. Mai 2020

Der Bundesgerichtshof hat heute in einer mündlichen Verhandlung die Rechte von Volkswagenkunden gestärkt, die ebenfalle ein manipuliertes Fahrzeug erworben haben.

Ein Urteil liegt zwar noch nicht vor, die Gerichtsreporter sind sich aber über die eindeutige Tendez einig. So schreibt die Badische Zeitung zum Prozessauftakt vom 5. Mai 2020:

„In einer ersten, wenn zunächst auch nur vorläufigen Einschätzung stellte sich der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend auf die Seite der Kunden, die das Geld für ihr Fahrzeug zurückhaben wollen, weil darin eine illegale Technik zum Einsatz kam. Nach Auffassung der Richter dürfte ihnen schon mit dem Kauf ein Schaden entstanden sein, den VW ersetzen müsste - allerdings mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sie mit dem Wagen gefahren sind.

Der 6. Zivilsenat des BGH hatte am Dienstag erstmals überhaupt eine sogenannte Dieselklage gegen VW verhandelt. Mit der vorläufigen Einschätzung machen die Richter deutlich, wie sie den Fall sehen und welche Punkte aus ihrer Sicht relevant sind. Ein Urteil wollen sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden (Az. VI ZR 252/19).“

Der Bundesgerichtshof (BGH) scheint hiermit einen Schadenersatzanspruch zuzuerkennen. Gleichzeitig macht der Bundesgerichthof hiermit deutlich, dass er der Volkswagen AG eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung vorwirft. In der Terminladung hat er auf den entsprechenden § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen, in dem es heißt:

„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Konkret bedeutet dies in dem zu entscheidenden Fall, dass der Kläger zumindest Euro 25.616,10 nebst Zinsen zurückerhält. Der Kläger hatte im Januar 2014 bei einem Autohändler einen VW Sharan 2.0 TDI für 31.490 Euro brutto erworben. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zugunsten des VW-Kunden und hat Euro 25.616,10 zuerkannt. Dies ist der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. In der Presseberichterstattung klingt es so, als würde der BGH dieser Berechnung folgen.

Das Urteil ist wegweisend für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Autohersteller von manipulierten Fahrzeugen, nicht nur gegen Volkswagen.

Nach dieser richtungsweisenden Entscheidung wäre auch erneut zu überlegen, den Vergleich mit der Volkswagen AG zu überprüfen. Dieser dürfte für 14 Tage widerrufbar sein.

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