Die Auswirkungen des EuGH-Urteils (C-66/19) auf die Kreditverträge der Autobanken

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Die Auswirkungen des EuGH-Urteils (C-66/19) auf die Kreditverträge der Autobanken

Donnerstag, 2. April 2020

Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 hat auch Auswirkungen auf die Widerrufbarkeit von Kfz-Darlehensverträgen.

Der Europäische Gerichtshof hat folgende Formulierung in einer Widerrufsinformation bemängelt:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angaben zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Der EuGH führt aus, dass dieser Verweis den Verbraucher nicht in die Lage versetzt, zu überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle nach dieser Bestimmung erforderlichen Angaben enthält, und damit, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, begonnen hat (vgl. Urteil vom 26. März 2020, Az.: C-66/19, Ziffer 44).

Der Verbraucher ist aufgrund der fehlerhaften Widerrufsinformation (früher: Widerrufsbelehrung) nicht in der Lage, festzustellen, wann die Widerrufsfrist beginnt. Die zu erteilenden Pflichtangaben sind im berüchtigen "Kaskadenverweis" des § 492 BGB so in verschiedenen gesetzlichen Regelungen verstreut,  dass nur ein Fachmann bestimmen kann, welche Angaben zu erteilen sind, damit die Widerrufsfrist beginnt.

Der EuGH hält die Widerrufsinformation daher für europarechtswidrig. Ein Kfz-Darlehensvertrag kann daher, wenn der Verweis auf § 492 BGB in der Widerrufsinformation enthalten ist, auch heute noch widerrufen werden.

Die vom EuGH bemängelte Formulierung findet sich beispielsweise in uns vorliegenden Darlehensverträgen der Audi Bank, der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, der BMW-Bank, der Ford Bank, der Mercedes Benz-Bank, der Opel Bank, der Renault Bank, der Santander Bank, der Skoda Bank und der Volkswagen Bank.

Gerne prüfen wir Ihre Darlehensunterlagen kostenfrei. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt über das Formular auf unserer Webseite, per Email oder telefonisch Kontakt mit uns auf. Sie erhalten nach Sichtung der Unterlagen eine kostenlose und schriftliche Ersteinschätzung.

Bleiben Sie gesund!

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