Dieselskandal Volkswagen: Neue Hoffnung beim EA 288 für geschädigte Autokäufer
Der Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller liegen nunmehr interne Unterlagen der Volkswagen AG zur Motorsteuerung des EA 288 vor.
In den diesen Motor betreffenden anhängigen Verfahren gegen die Volkswagen AG, behauptet der Konzern, dass es bei diesem Motor keine illegale Abschalteinrichtung gäbe. Es wird darauf verwiesen, dass das Kraftfahrtbundesamt keine Rückrufaktion für diesen Motor angeordnet habe. Viele Gerichte gehen diesen Schritt bislang leider mit.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Beweislastverteilung, in dem genau dies eigentlich untersagt wird. Allein eine fehlende Rückrufaktion führt noch nicht dazu, dass dies als Beweis gegen eine illegale Abschalteinrichtung gewertet werden kann (vgl. Beschluss des Bundesgerichts vom 28. Januar 2020, VIII ZR 57/19).
Die jetzt vorliegenden Unterlagen, die wir nun auch in einem Berufungsverfahren erstmals beim Oberlandesgerichts Brandenburg eingereicht haben, lassen erkennen, dass auch die Motorsteuerung des EA 288 bei der Abgasrückführung Unterschiede macht, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht oder im Straßenverkehr genutzt wird.
Diese Unterlagen sind überschrieben mit „Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Bei den Zielwerten werden in einer Tabelle zwei Modi unterschiedlich ausgewertet. Es gibt Angaben für den NEFZ-Zyklus (den EU-weit standardisierten Zyklus zur Abgasmessung) und Daten in der Spalte „RDE“ (RDE=Real Driving Emissions, also den Emissionen, die im tatsächlichen Fahrbetrieb gemessen werden).
Der Vergleich zwischen den Angaben zum NEFZ – Zyklus (ob kalt oder warm), bei dem die EU-Vorgaben eingehalten werden und den Werten in der Spalte RDE zeigt eine 3 - bis 5-fache Überschreitung der EU-Vorgaben.
Ein weiteres Dokument ist mit „Applikationsanweisung Diesel, Fahrkurven EA 288 NSK“ überschrieben.
Hier wird erkennbar, wie der Konzern die Programmierung vorgenommen hat, damit die Software erkennt, wenn sich das Auto auf dem Prüfstand befindet.
In der „Anwendungsbeschreibung“ findet sich in den uns vorliegenden Unterlagen Folgendes: „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrtkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungevents […] nur streckengesteuert zu platzieren. Im normalen Fahrbetrieb strecken– und beladungsgesteuerte Platzierung der Events; Beladungssteuerung als führende Größe“
Dies zeigt, dass es den Entwicklern dieses Motors anscheinend darauf ankam, eine Unterscheidung zwischen Prüfstand und tatsächlichem Fahrbetrieb bei der Abgasrückführung dadurch zu erreichen, dass die Software erkennt, wie weit und wie lange das Lenkrad eingeschlagen oder eben nicht eingeschlagen ist. Anders dürften auch die unterschiedlichen Messdaten zwischen Prüfstand und Realbetrieb kaum erklärbar sein.
Möchten auch Sie wissen, ob Ihnen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal Ansprüche zustehen? Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail, telefonisch oder per Formular Kontakt mit uns auf.