Doppelprovisionen bei Riesterverträgen

Doppelprovisionen bei Riesterverträgen

Dienstag, 10. Dezember 2019

Die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat kürzlich feststellen müssen, dass eine Vielzahl von Lebensversicherern bei Riester – Rentenversicherungsverträgen Doppelprovisionen erhoben haben.

Die Versicherungsunternehmen haben Provisionen immer dann erhalten, wenn sich die staatlichen Zulagen in der Ansparphase geändert haben, der monatliche Betrag des Kunden also gestiegen oder gesunken ist. Dies war beispielsweise bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit der Fall. Auch wenn sich die Zulagen für Kinder geändert haben (und damit der eigene monatliche Beitrag), haben die Unternehmen bei den Provisionen nochmal zugelangt. Zahlreiche Unternehmen haben ihren Kunden dann erneut Abschluss – und Vertriebskosten berechnet.

Bereits mit Schreiben vom 14. März 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Unternehmen darauf hingewiesen, dass diese Praxis unzulässig ist.

Dass dies in der Praxis überhaupt so gehandhabt wurde, ist ein Skandal.

Gegenüber der BaFin haben die Unternehmen anscheinend erklärt, dass diese Doppelprovisionen in Zukunft nicht mehr erhoben werden.

Sollten sich Ihre Beiträge für Ihren Riestervertrag geändert haben so ist zu prüfen, ob auch in Ihrem Fall erneut Provisionen berechnet worden sind. Diese Provisionen wird man in jedem Fall zurückfordern können.

Nach unserem Dafürhalten besteht für das Verschweigen dieser doppelten Provision auch ein Anspruch dahingehend, dass man sich vom gesamten Vertrag lösen kann. Das Verschweigen von Provisionen ist stets ein Aufklärungsfehler. Im Ergebnis kann der Vertrag beendet werden und man erhält die geleisteten Zahlungen zurück.

Gerne prüfen wir Ihre entsprechenden Verträge. Bitte nutzen Sie unsere Homepage, um Kontakt mit uns aufzunehmen. Gerne können Sie Ihren Vertrag als PDF einer E-Mail anhängen. Sie erhalten dann von uns eine kostenlose Ersteinschätzung.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
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