Erfolg gegen Mercedes-Benz Bank: LG Berlin bestätigt Widerruf der Autofinanzierung

Abgasskandal

Erfolg gegen Mercedes-Benz Bank: LG Berlin bestätigt Widerruf der Autofinanzierung

Dienstag, 5. April 2022

Mit einem von uns erstrittenen Urteil (Az. 38 O 77/21) hat das LG Berlin bestätigt, dass der gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG erklärte Widerruf einer Autofinanzierung wirksam ist.

Das Landgericht folgte unserer Auffassung, dass die Mercedes-Benz Bank in ihrem Vertragswerk nicht alle erforderlichen Pflichtangaben ordnungsgemäß mitgeteilt hat. Auch das OLG Stuttgart teilt diese Rechtsauffassung hinsichtlich der betroffenen Pflichtangaben.

Die Bank hat die Wirksamkeit des Widerruf bis zuletzt bestritten und sich erstmal im Gerichtstermin dazu bereit erklärt, das finanzierte Fahrzeug zurückzunehmen.

Damit ist nunmehr durch die Rechtsauffassung mehrerer Gerichte bestätigt, dass die Darlehensverträge so gut wie aller Autobanken auch Jahre nach Vertragsabschluss weiter angreifbar sind und die Verbraucher davon profitieren können.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Streitig ist unter anderem der Nutzungsersatz, den die Verbraucher zahlen sollen. Im konkreten Fall ist es derzeit so, dass nach der Schwacke-Liste der Wert des finanzierten Fahrzeugs sogar wieder steigt - was den an die Gegenseite zu zahlenden Nutzungsersatz verringern würde, da dieser sich aus der Differenz zwischen Wert bei Übergabe an den Verbraucher und dem aktuellen Wert berechnet.

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Wir verfügen über eine jahrzehntelange fachanwaltliche Berufserfahrung und sind im Abgasskandal ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.

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