EuGH: Abgasreinigungssteuerung in Millionen von Diesel-Fahrzeugen illegal
Der EuGH hat in seinem wegweisenden Urteil vom 18. Dezember 2020 (Az. C-693/18) die in Millionen von Diesel-Fahrzeugen verbauten Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung für illegal erklärt. Das Verfahren beruht auf der Vorlage eines französischen Gerichts zum Einbau von Abgassteuerungen in Diesel-Fahrzeugen.
In dem dort streitgegenständlichen Fahrzeug wurde um die inzwischen berüchtigte Software gestritten, mit der erkannt wird, wenn sich ein Auto auf dem Prüfstand zur Abgasmessung befindet. Nur dann schaltet die Software in den sauberen "Prüfstandsmodus", in dem die Grenzwerte eingehalten werden, um eine EU-Zulassung für das Fahrzeug zu erhalten.
Im normalen "Straßenmodus" hingegen fährt die Software die Abgasreinigung herunter, die zulässigen Abgaswerte werden je nach Modell teilweise um ein Vielfaches überschritten.
Diese "Prüfstandserkennungssoftware" hat der VW-Konzern (mitsamt den Tochtermarken Audi, Seat, Skoda) in einer Vielzahl von Modellreihen mit dem Motor EA 189 verbaut. Mittlerweile und nach einem entsprechenden BGH-Urteil aus Mai diesen Jahres (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, Az. VI ZR 252/19) bestreitet auch der VW-Konzern nicht mehr, dass diese Prüfstanderkennungssoftware illegal ist - was aus Verbrauchersicht von jeher auf der Hand lag.
Die EuGH-Entscheidung ist aber auch für das im Nachfolgemodell des "Skandalmotors" EA 189 des VW-Konzerns, dem EA 288 sowie anderen Motorenmodellen der Volkswagen AG verbauten "Thermofenster"-Software von entscheidender Bedeutung:
Bei einer Thermofenster-Abgasreinigungssteuerung funktioniert die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters, z.B. zwischen 17 Grad Celsius und 29 Grad Celsius, im vollem Umfang. Werden diese Temperaturen unter- bzw. überschritten und damit das "Temperaturfenster" verlassen, wird die Abgasreinigung stufenweise in zum Teil drastischen Schritten zurückgefahren.
Das führt dazu, dass die Abgassreiningung gerade in mittel- und nordeuropäischen Ländern und damit zB auch in Deutschland während der Mehrzahl der Monate im Jahr nur (deutlich) eingeschränkt funktioniert. Auf dem Prüfstand funktioniert die Abgasreinigung auch bei Thermofenster-Motoren hingegen immer zu einhundert Prozent, da in den Prüfräumen eine normierte Temperatur herrscht, die innerhalb des Temperaturfenster liegt.
Eine solche Thermofenster-Softwarewurde nicht nur vom VW-Konzern, sondern auch von weiteren Autoherstellern, unter anderem auch Daimler und BMW, verwendet.
Mittlerweile gibt zB auch Daimler für eine ganze Reihe von Mercedes-Benz-Modellen offen zu, dass eine Thermofenster-Steuerung in der Abgasreinigung verwendet worden ist. Viele Hersteller argumentieren, dass es sich beim Thermofenster a) um gar keine Abschalteinrichtung im Sinne der EU-Vorschriften handeln würde, dieses b) ohnehin zulässig und c) auch erforderlich zur Motorpflege sei.
Dieser Argumentation schiebt der EuGH un einen Riegel vor. Nachdem schon die Generalanwältin beim EuGH Frau Eleanor Sharpton um April 2020 argumentiert hatte, dass eine Abschalteinrichtung zur ständigen Motorpflege unzulässig ist, hat der EuGH nunmehr entschieden, dass die Vermeidung von Verschleiß und Verschmutzung nicht dazu führt, dass eine nach EU-Recht grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung auf einmal zulässig ist.
Damit fällt die Argumenation von VW, Daimler, BMW & Co., dass die Thermofenster-Abgassteuerung zur Motorpflege (im Dauerbetrieb) erforderlich und auch nach EU-Recht zulässig sei, in sich zusammen.
Die rechtliche Situation von Verbrauchern, die sich von den Autokonzernen über den Tisch gezogen fühlen, wird damit entscheidend verbessert. Allein in der EU ist die Thermofenster-Abgassteuerung in vielen Millionen Autos verbaut worden.
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