EuGH-Generalanwältin: Abschalteinrichtung bei Abgasrückführung illegal

Abgasskandal

EuGH-Generalanwältin: Abschalteinrichtung bei Abgasrückführung illegal

Donnerstag, 30. April 2020

Heute hat Eleanor Sharps­ton, die General­anwältin am Europäischen Gerichts­hof (EuGH),  ihren Antrag zu einem Verfahren zum Abgas­skandal verlesen. In dem Verfahren wird um die Zulässigkeit der berüchtigten Abschalteinrichtung in dem VW-Motormodell EA 189 gestritten.

Die Generalanwältin Frau Sharpston hat die Meinung der Verbraucherseite bestätigt: Die Software des EA 189, die erkennt, ob ein Auto sich auf einem Prüfstand (zur Abgasmessung) oder im normalen Strassenverkehr befindet, und die im normalen Strassenverkehr in einen Modus schaltet, mit dem die Abgasgrenzwerte deutlich überschritten werden, ist illegal.

Interessant nicht nur für VW-Kunden, sondern auch für vielen andere Autofahrer, bei deren Kfz in der Motorsteuerung ein so genanntes "Thermofenster" programmierrt worden ist: Die Generalanwältin führt aus, dass das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmut­zung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalt­einrichtung rechtfertigt. Genau mit diesen Argumenten aber hantieren die Autokonzerne, nicht nur VW, sondern zb auch die Daimler AG.

Der Antrag der Generalanwältin ist für den EuGH zwar nicht bindend, in der Regel folgt der Europäische Gerichtshof aber den Empfehlungen der Generalanwälte. Diesebzüglich wird es aber eine endgültige Sicherheit erst durch das Urteil geben.

Interessant ist auch folgendes: Die Generanwältin geht jedenfalls für VW-Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 offensichtlich davon aus, dass diese keine wirksame EU-Genehmigung für den Strassenverkehr erhalten haben, da diese Zulassung eine Abgasreinigung voraussetzt, die im realen Strassenverkehr nicht stattfindet. Die Folge wäre dann, dass die VW-Fahrzeuge keine EU-Typgenehmigung haben, womit auch die deutsche Zulassung sofort erlöschen würde - und das Fahrzeug nicht mehr im Strassenverkehr genutzt werden dürfte.

Weitere Klarheit wird auch hier das EuGH-Urteil bringen. Es bleibt auch abzuwarten, wie sich die deutschen Zulassungsbehörden und Verwaltungsgerichte zu der Frage verhalten.

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