Lebens- oder Rentenversicherung: Ihr Geld zurück!

Lebens- oder Rentenversicherung: Ihr Geld zurück!

Montag, 28. November 2016

Viele Lebens- und Rentenversicherungen haben sich deutlich schlechter entwickelt als bei deren Abschluss erwartet bzw. durch den Berater vorgerechnet.

Dennoch scheuen viele unzufriedene Versicherungsnehmer eine Kündigung, da man bei einer Kündigung nur den Rückkaufwert erhält. Dieser liegt oft deutlich unter der Summe, die der Verbraucher bereits in die Versicherung eingezahlt hat.

Der Verbraucher kann sein Geld dennoch zurückerhalten – indem er den Vertrag rückabwickelt. Dies ist dann möglich, wenn die im Vertrag erhaltene Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist.

Wie der BGH bereits mehrfach bestätigt hat, sind die Widerspruchsbelehrungen, die in den Jahren 1994 - 2007 von den Versicherern verwendet wurden, häufig fehlerhaft. Teilweise sind Belehrungen gänzlich unterblieben. Ihr Widerspruchsrecht können Sie auch dann noch ausüben, wenn Sie Ihre Versicherung zwischenzeitlich beitragsfrei gestellt oder bereits gekündigt haben und die Versicherung den Rückkaufswert ausgezahlt hat.

Zurückzuzahlen hat die Versicherung im Falle eines Widerrufs alle eingezahlten Prämien, abzüglich des Vermögensvorteils für den bislang bestehenden Versicherungsschutz (in der Regel in Höhe des Risikoanteils). Den deutlich mehr ins Gewicht fallenden Kostenanteil (Provision, Verwaltungskosten), muss die Versicherung ebenfalls auskehren. Zusätzlich können Versicherungsnehmer eine Nutzungsentschädigung auf den Sparanteil verlangen.

Wir prüfen für Sie, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht und berechnen die Höhe Ihres Rückzahlungsanspruchs.
In den meisten Fällen ergibt sich ein erheblicher Gewinn gegenüber dem aktuellen Rückkaufswert.

Gerne vertreten wir Sie auch gegenüber Ihrer Versicherung.

Bei Interesse nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Nach Übersendung der entsprechenden Unterlagen erhalten Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
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