Lebens- und Rentenversicherung: Widerruf lohnt sich!

Lebens- und Rentenversicherung: Widerruf lohnt sich!

Donnerstag, 28. März 2019

Wieder konnten wir mehrere Renten- und Lebensversicherungen für unseren Mandanten durch erfolgreichen Widerruf bzw. Widerspruch rückabwickeln.

Das Landgericht Heidelberg hat im Februar erneut bestätigt, dass ein Widerruf noch Jahre nach dem Abschluss der Versicherung und sogar noch nach bereits erfolgter Kündigung möglich ist. Grund hierfür sind die häufig fehlenden, falschen oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen.

Im Gegensatz zum Rückkaufswert aufgrund seiner Kündigung, der nicht einmal die eingezahlten Beiträge deckte, bekam unser Mandant durch den erfolgreichen Widerruf 13.000,00 Euro mehr ausgezahlt.

Neben der Rückzahlung aller Beiträge, insbesondere der horrenden Abschluss- und Verwaltungskosten, erhält der Versicherungsnehmer im Fall des Widerrufs in der Regel noch Zinsen und evtl. Fondsgewinne. Abgezogen wird ggf. ein geringer Teil für den Todesfallschutz und eventuelle Verluste im Rahmen der Geldanlage. Dies macht jedoch oftmals nur einen geringen Teil aus und ist nicht vergleichbar mit den finanziellen Einbußen bei einer Kündigung.

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung widerrufen können, übermitteln Sie uns gerne Ihre diesbezüglichen Unterlagen. Wir überprüfen für Sie, ob ein Widerrufsrecht noch heute besteht und vertreten Sie gegenüber Ihrer Versicherung. Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

7 + 2 =
Nach oben