LG Frankfurt verurteilt VW AG trotz Softwareupdate zum Schadensersatz

Abgasskandal

LG Frankfurt verurteilt VW AG trotz Softwareupdate zum Schadensersatz

Freitag, 31. Mai 2019

Das Landgericht Frankfurt/ Main hat in einem von Poppelbaum Geigenmüller erstrittenen Urteil entschieden, dass das Verhalten von Volkswagen gegenüber unserem Mandanten eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt und hat den Konzern zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Urteilsbegründung heißt es: Der Autobauer habe Fahrzeuge „mit einer Software ausgestattet, die im Ergebnis dazu führte, dass bei Abgastests auf einem Prüfstand stets bessere (und umweltfreundlichere) Ergebnisse erzielt wurden, als dies unter normalen Fahrbedingungen (im Alltag) möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten ist als sittenwidrig zu beurteilen.“

Unsere Mandantin hatte im November 2013 einen VW Touran gekauft. Volkswagen muss das Kfz nun zurücknehmen und an unsere Mandantin rund 15.000 Euro zahlen.

Dieses Urteil ist weist in die richtige Richtung und ist ein kleiner Meilenstein, auch weil Urteile des Landgerichts Frankfurt/ Main bundesweit zur Kenntnis genommen werden. Sämtliche derzeit diskutierte Rechtsfragen wurden zulasten des VW Konzerns beantwortet: Der Einbau der Software stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Hierfür haftet die Volkswagen AG, unabhängig davon, ob und wann der Vorstand Kenntnis von der unzulässigen Software hatte. Geschädigte erhalten auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten von der Volkswagen AG ersetzt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Volkswagen AG gegen dieses Urteil in Berufung geht.

Für Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben, gibt es einen weiteren Weg, sich vor Fahrverboten zu schützen und sein manipuliertes Auto wieder los zu werden: den Darlehenswiderruf.
Die Kredit- und Leasingverträge der meisten Autobanken sind fehlerhaft und können angefochten werden. Dies betrifft ein Großteil der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredit- und Leasingverträge aller wichtigen Autobanken.
Den jeweiligen Kreditgebern steht lediglich eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometer zu. Dieser Nutzungsersatz liegt jedoch insbesondere bei Dieselfahrzeugen oft weit unter dem durch den Abgasskandal eingetretenen Wertverlust.

Gerne überprüfen wir auch Ihren Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Email oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

4 + 16 =
Nach oben