Musterfeststellungklage gegen VW: Vergleich ist vierzehn Tage lang widerrufbar

Abgasskandal

Musterfeststellungklage gegen VW: Vergleich ist vierzehn Tage lang widerrufbar

Donnerstag, 7. Mai 2020

Nach der mündlichen Verhandlung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2020 in einem Verfahren gegen VW wegen des Skandalmotors EA 189 sollte geprüft werden, ob der Vergleich mit der Volkswagen AG in der Musterfeststellungsklage widerrufen wird.

In diesem Vergleich in der Musterfeststellungsklage ist ein 14 tägiges Widerrufsrecht aufgenommen. Alle Geschädigten, die den Vergleich innerhalb der letzten 14 Tage abgeschlossen haben, sollten einen Widerruf überdenken.

Der Bundesgerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2020 ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt.

Konkret bedeutet dies in dem zu entscheidenden Fall, dass der Kläger zumindest 25.616,10 Euro nebst Zinsen zurückerhält. Der Kläger hatte im Januar 2014 bei einem Autohändler einen VW Sharan 2.0 TDI für 31.490 Euro brutto erworben. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zugunsten des VW-Kunden und hat 25.616,10 Euro zuerkannt. Dies ist der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Überschlägig werden nach dieser Berechnung etwa 10ct pro gefahrenem Kilometer abzuziehen sein.

Wir arbeiten mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Dieser berechnet 12,5% vom wirtschaftlichen Vorteil als Honorar. Prozessrisiken gibt es für unsere Mandanten nicht.

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