OLG Düsseldorf hält Widerrufsbelehrung der Santander gegebenenfalls für angreifbar

Abgasskandal

OLG Düsseldorf hält Widerrufsbelehrung der Santander gegebenenfalls für angreifbar

Dienstag, 18. August 2020

In einer Klage gegen die Santander Bank wegen des Widerrufs einer Autofinanzierung vor dem OLG Düsseldorf kann die Kanzlei Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte einen wichtigen Zwischenerfolg vorweisen.

Das Landgericht Mönchengladbach hat bislang regelmäßig Klagen gegen die Santander Bank wegen der - nach unserer Einschätzung - fehlerhaften Widerrufsinformation abgewiesen. Das Landgericht Mönchengladbach hält die entsprechenden Belehrungen der Santander für ordnungsgemäß.

Nun hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (das dem Landgericht Mönchengladbach übergeordnete Berufungsgericht) am 14. August 2020 in einem von uns betreuten Verfahren darauf hingewiesen, dass die dort verwendete Widerrufsinformation angreifbar sein könnte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verweist darauf, dass es bei der vorliegenden Widerrufsinformation der Santander Bank von einer Abweichung vom gesetzlichen Muster ausgeht.

Dies ist deswegen von Bedeutung, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) das vom deutschen Gesetzgeber verfasste Muster, das den so genannten "Kaskadenverweis" enthält, zwar für europarechtswidrig erachtet.

Im gesetzlichen Muster wird auf eine lange Paragraphenkette oder "Kaskade" verwiesen, die nicht nur nach unserer Auffassung für den Verbraucher völlig unverständlich und damit ungeeignet ist, den Verbraucher wirksam über das ihm zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Dies hat auch der EuGH so in seinem Urteil vom 26. Mäz 2020 (Az. C-66/19) so entschieden.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Kaskadenverweis bisher und auch nach der EuGH-Entscheidung von Ende März 2020 stets für ordnungsgemäß erachtet.

Wichtig ist, dass der BGH bisher nur solche Fälle zu entscheiden hatte, bei denen es in den Widerrufsinformationen keine Abweichung von der Mustervorlage gab. Bei keiner relevanten Abweichung können die Banken nach der bisherigen BGH - Rechtsprechung einen Musterschutz oder die so genannte "Gesetzlichkeitsfiktion" in Anspruch nehmen, da sie darauf vertraut hätten, dass das gesetzliche Muster ordnungsgemäß ist.

Es ist davon auszugehen, dass diese für so genannte Altfälle geltende Rechtsprechung vom BGH auch für den Kaskadenverweis übernommen werden wird - und zwar auch dann, wenn das gesetzliche Muster und somit der Kaskadenverweis gegen Europarecht verstößt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf vertritt die Ansicht, dass die dort streitgegenständliche Widerrufsinformation der Santander Bank in Anwendung der Rechtsauffassung des EuGH und auch des BGH nicht ordnungsgemäß sein könnte, da die verwendete Widerrufsinformation Abweichungen vom gesetzlichen Muster enthält.

Damit würde der Musterschutz für die Santander Bank entfallen.

Der 17. Senat des OLG rät den Parteien, einen Vergleich zu schließen. Wann die endgültige Entscheidung ergeht, ist derzeit noch offen.

Als richtungsweisendes Zwischenergebnis ist dieser Hinweis nicht zu unterschätzen. Bisher ist die Rechtsprechung zu der Frage, ob eine Abweichung vom gesetzlichen (und ohnehin europarechtswidrigen) Muster zu einer Angreifbarkeit der Widerrufsinformation führt, uneinheitlich.

Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass der Verbraucher alle an die Bank gezahlten Raten der Bank zurückerhält, zzgl. ggf. einer Verzinsung. Im Gegenzug ist das finanzierte Fahrzeug zurückzugeben.

Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.

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