OLG Naumburg verurteilt Audi AG zur Zahlung von knapp 40.000 Euro

Abgasskandal

OLG Naumburg verurteilt Audi AG zur Zahlung von knapp 40.000 Euro

Dienstag, 6. Oktober 2020

Immer mehr Gerichte sehen auch bei weiteren Motoren der Volkswagen.Gruppe Manipulationen. Insbesondere die Modelle der Audi AG stehen nun häufig im Fokus der Auseinandersetzungen.

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 18. September 2020,8 U 39/20 hat das Gericht die Audi AG zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht zitiert in dem Urteil aus der Berichterstattung der Auto-Zeitung sowie der Süddeutschen Zeitung. Nach dieser Berichterstattung sind von der Manipulation die Audimodelle A4, A5, A6, A 7,8, Q5, SQL 5 und Q7 betroffen.

In dem Urteil wird ferner ausführlich aus dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes, einen Dieselmotor EA 896 und 3,0 l Hubraum betreffend, zitiert. Das Kraftfahrtbundesamt teilte hierzu am 23. Januar 2018 mit, dass in den Modellen des „Audi 3.0 l Euro 6 Modelle A4, A5, A6, 7,8, Q5, S05, Q7“ unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen seien.

Das Oberlandesgericht Naumburg sieht es als erwiesen an, dass die Volkswagen AG  - als Mutterkonzern der Ausi AG - bewusst nicht an die Öffentlichkeit gegangen ist, um die Betroffenen zu informieren.

Erst bei der Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden die einzelnen Käufer im Jahr 2020 in Kenntnis gesetzt, dass die Fahrzeuge betroffen sind.

Das Oberlandesgericht erkennt die Sittenwidrigkeit in dem „allein vom Profitinteresse geleiteten Handelns der Beklagten aus dem nach Ausmaß und Vorgehen besonders verwerflichen Charakter der Täuschung unter Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in eine öffentliche Institution, nämlich das Kraftfahrt-Bundesamt, und unter Inkaufnahme nicht nur der Schädigung der Käufer sondern auch der Umwelt."

Im Ergebnis musste die Audi AG das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzahlen, die gefahrenen Kilometer waren als Nutzungsersatz abzuziehen.

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