Phishing-Fälle nehmen erheblich zu

Phishing-Fälle nehmen erheblich zu

Freitag, 20. Mai 2022

Uns erreichen immer mehr Anfragen zum Thema Phishing. Auffällig ist auch, dass die Beträge, die von den Konten abgebucht werden, immer höher werden.

Was ist Phishing?: „Unter dem Begriff Phishing versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner in einer elektronischen Kommunikation auszugeben. Ziel des Betrugs ist es z. B. an persönliche Daten eines Intenet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderungen begangen [...].“ (Wikipedia)

Auffällig ist, dass die Zeiten der plumpen Emails vorbei sind. Wir vertreten zahlreiche Mandanten, bei denen der Zugriff auf das Konto gänzlich ungeklärt ist und im Vorfeld keine Phishing-Email geöffnet wurde.

Die Beträge werden immer höher. Auch die Beschränkungen des Tageslimits werden neuerdings umgangen. Häufig bewegen sich die Abhebungen im fünfstelligen Bereich.

Die nun immer regelmäßig auftretenden Phishing-Angriffe waren bislang noch nicht häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren bzw. Urteilen.

In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Juli 2020, 6 O 5935/19 hat das Landgericht den Verbrauchern Recht gegeben und die Bank zur Rückzahlung der abgebuchten Beträge verpflichtet. Die Bank ist in der Beweislast dafür, dass die Gefahr des unbefugten Zugriffs auf das Onlinekonto durch Fehler der Verbraucher erfolgte. Diesen Beweis können die Banken immer seltener erbringen, da es häufig Sicherheitslücken bei den Banken selber gibt.

In zahlreichen Fällen konnten wir die Bank verpflichten, die Gelder den Konten wieder gutzuschreiben.

Sofern Sie ebenfalls Opfer eines Phishing Falls bzw. einer ungeklärten Abhebung geworden sind, prüfen wir gerne die Ansprüche gegen die Bank im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung.

Wir verfügen über eine jahrzehntelange fachanwaltliche Berufserfahrung und sind im Bank- und Kapitalmarktrecht ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.

Bei uns haben Sie einen direkten Kontakt zu den RechtsanwältInnen, wir arbeiten nicht mit einem Callcenter.

Bei Interesse können Sie gerne telefonisch, per Kontaktformular (unten) oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.

Sie erhalten nach Durchsicht der Unterlagen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

14 + 0 =
Nach oben