Rückrufwelle des Kraftfahrbundesamtes: Zahlreiche Mercedes-Modelle betroffen

Abgasskandal

Rückrufwelle des Kraftfahrbundesamtes: Zahlreiche Mercedes-Modelle betroffen

Dienstag, 10. März 2020

Seit Jahresanfang 2020 hat das Kraftfahrtbundesamt eine Vielzahl von Rückrufen des Daimler-Konzerns veröffentlicht. Der Grund bei vielen dieser Rückrufe: Eine "unzulässige Abschalteinrichtung" des Emissionskontrollsystems, die der Hersteller im jeweiligen Mercedes-Modell verbaut hat.

Zuletzt waren weltweit mehr als 17.000 GLK-Modelle (GLK 220 BlueTEC 4MATIC, GLK 250 BlueTEC 4MATIC (BR X204) NAG2 mit Motor OM651 der Abgasnorm Euro 6) betroffen.

Einen Tag vorher, am 06. Februar 2020, wurde ein Rückruf für über 35.000 GLE-Modelle GLE (mit dem Motorenmodell OM651 der Abgasnorm Euro 6) veröffenlicht.

Der Daimler-Konzern behauptet trotz dieser Rückrufwelle weiterhin, dass die verbauten Abgassteuerungen nicht rechtswidrig seien. Mit anderen Worten: Das Kraftfahrtbundesam, das in der Vergangenheit nicht durch konzernunfreundliche Entscheidungen aufgefallen ist, irre sich ständig.

Mittlerweile ist es auch beim Daimler-Konzern in vielen Angelegenheiten einfacher, die noch nicht von einem Rückruf betroffenen Modellbaureihen der letzen Jahre aufzuzählen, als die bereits vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufenen Fahrzeuge.

Die Verteidigungsstrategie von Daimler ähnelt somit der des VW-Konzerns in den letzten Jahren: Es wird entgegen der Erkenntnisse von Behörden und entgegen anderslautender Gerichtsentscheidungen unbeirrt behauptet, dass die verbaute Motosteuerung zulässig sei.

Bei VW hat diese Strategie bekanntermaßen zu zahlreichen Strafverfahren, milliardenschweren Bußgeldern und Schadenersatzzahlunngen sowie dem größten Massenverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik im Rahmen der Musterfeststellungsklage wegen des Motoremodells EA 189 geführt - mit über 450.000 Anmeldungen im Register der Musterfeststellungsklage.

Wir gehen davon aus, dass die bisherige Verteidigungsstrategie des Daimler-Konzerns nicht mehr lange haltbar ist. Eine ganze Reihe von Gerichten, dabei auch mehrere Kammern des für den Daimler-Konzernsitz zuständigen Landgerichts Stuttgarts, haben bereits Schadensersatzansprüche des Verbrauchers gegen den Daimler-Konzern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zuerkannt.

Fahren auch Sie einen Mercedes und möchten Sie wissen, ob Ihnen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zustehen? Gerne prüfen wir Ihre Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail oder per Formular auf dieser Webseite Kontakt mit uns auf.

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