Sollte der Vergleich aus der Musterfeststellungsklage mit der Volkswagen AG angenommen werden?
Die Volkswagen AG hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit den Klägervertretern grundsätzlich einen Vergleich ausgehandelt.
Dieser sieht Zahlungen zwischen 1.350,00 Euro und Euro 6.257,00 Euro vor. Grundsätzlich verbleiben die manipulierten Dieselfahrzeuge bei den Verbrauchern. Es ist bis zum 20. April 2020 möglich, diesem Vergleich beizutreten.
Für die Verbraucher ist es schwer nachzuvollziehen, ob das Angebot angemessen ist. Wir vertreten unzählige Geschädigte vor den deutschen Gerichten in Einzelklagen.
Die Angebote, die die Volkswagen AG in diesen Verfahren macht, liegen in der Regel deutlich unter dem, was in einem Klageverfahren am Ende als Ergebnis erlangt werden könnte.
In einem Verfahren, das nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg anhängig ist, hatte das Landgericht Hamburg die Volkswagen AG zu einer Zahlung von rund 30.000 Euro verurteilt. Selbst gegen dieses Urteil sind wir, wie die Volkswagen AG auch, in Berufung gegangen.
Sofern die Berufung vollumfänglich erfolgreich ist, würden zusätzlich rund 26.000 Euro, also insgesamt rund Euro 56.000,00 zu zahlen sein. Dies ergibt sich daraus, dass bei der Nichtanrechnung von Nutzungsersatz (für die mit dem Kfz zurückgelegten Kilometer) der Kaufpreis insgesamt zurückzuzahlen ist. Diese Frage ist in der Rechtsprechung im Moment noch nicht abschließend geklärt.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 (Az. 15 U 190/19) mitgeteilt, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pkw der Volkswagen AG angeboten wurde, kein Nutzungsersatz mehr abzuziehen sein dürfte. In unserem Beispielsfall hatten wir für den Mandanten dieses Angebot bereits im Oktober 2018 unterbreitet. Die ab diesem Zeitpunkt mit dem Kfz zurückgelegten Kilometer sind somit nicht mehr vom Schadensersatzanspruch unseres Mandanten abzuziehen.
Ohne zu wissen, wie hoch der tatsächliche Anspruch ist, sollte ein Verbraucher den Vergleich mit der Volkswagen AG daher nicht angenommen werden.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Angebot aus der Musterfeststellungsklage im Rahmen einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung.
Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail oder per Formular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf.
Vor allem: Bleiben Sie gesund!