VW: Auch Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen?

Abgasskandal

VW: Auch Motor EA 288 vom Abgasskandal betroffen?

Donnerstag, 12. September 2019

Nachdem VW beim Motormodell EA 189 sich in vielen Fällen nicht mehr gegen den Vorwurf wehrt, dass in diesem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, gibt es nun neue Informationen, dass auch in dem Motorenmodel EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Dies ergaben Recherchen des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR).

Besonders brisant dabei ist, dass es sich um ein Euro6 - Modell handelt, das nach Angaben von VW nicht vom Abgasskandal betroffen sein soll.

In dem Motorenmodell, das unter anderem im Golf, Tiguan und Passat, aber auch bei Audi, Skoda und Seat verbaut worden ist, findet sich nach Auskunft von Experten eine Zykluserkennung.

Mit diesem Programm wirde erkannt, ob sich der Wagen auf einem Prüfstand in einem Prüfzyklus zur Abgasmessung befindet. Nach übereinstimmenden Presseberichten wird die AdBlue-Einspritzung zur Absgasreduzierung nur dann wie erforderlich dosiert, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Außerhalb des Prüfstandes wird die AdBlue-Dosierung reduziert, so dass auch bei dem EA 288 - Motor die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden.

VW behauptet, dass die Prüfstanderkennung erforderlich sein soll, aber nicht zur Abgassteuerung. Experten sehen das anders, so findet sich in den VW-Unterlage eine "Beschreibung der SCR-Dosierstrategie im Zyklus und außerhalb des Zyklus".

Damit wird die Abgasreinigung durch AdBlue-Zusatz innerhalb und außerhalb des Prüfstandes bezeichnet.

VW hat bisher noch keine Erklärung dazu abgegeben, warum es eine solche "Dosierstrategie" gibt, obwohl doch die Abgasreinigung sich gerade auf dem Prüfstand und im normalen Straßenverkehr nicht unterscheiden soll.

Wir betreuen eine Reihe von Angelegenheiten, in denen die Verbraucher ein Auto des VW-Konzerns mit dem Motormodell EA 288 erworben haben. Gerne prüfen wir auch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Bitte nehmen Sie bei Interesse telefonisch, per Mail oder per Formular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

8 + 5 =
Nach oben