VW-Musterfeststellungsklage: Verwirrung um Vergleichsschluss
Am 14. Februar 2020 ließ der VW-Konzern verbreiten, dass die - auf dringendes Anraten des Gerichts hin - geführten Vergleichsverhandlungen mit der Klägerseite, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig gescheitert seien.
Dies kam für alle Beobachter, aber offensichtlich insbesondere den vzbv überraschend.
Der VW-Konzern führte als Begründung an, dass die Gebührenforderung der auf vzbv-Seite tätigen Kanzleien überhöht seien, so dass man die Vergleichsverhandlungen beendet habe.
Der vzbv wies darauf hin, dass die Verbraucherseite kurz vor der Verbreitung der Nachricht von VW noch ein Gegenangebot des Konzerns erhalten hätte.
VW will dennoch an die teilnehmenden Kläger der Musterfeststellungsklage einen Betrag von über 800 Millionen Euro auszahlen. Aufgrund der hohen Zahl der Kläger liegt die Schadenssersatzzahlung durch VW dennoch regelmäßig unter dem Betrag, den ein Verbraucher in einer Individualklage gegen den VW-Konzern durchsetzen könnte.
Auffällig ist, dass ein entsprechender Internetauftritt des VW-Konzern offensichtlich bereits im Vorfeld programmiert worden war. Auf der Seite sollen die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage mit VW in Kontakt treten können, um am vzbv vorbei einen Vergleich mit dem Konzern zu schließen. Bei Abschluss des vorgesehenen Vergleichs verzichtet der Verbraucher aber auf alle weitergehenden Rechte gegen den Konzern.
Das bedeutet aber auch, dass der Verbraucher wieder allein gegen den Konzern antreten muss und auch keine Kontrolle darüber hat, ob die vom Konzern angebotene Entschädigungsszahlung tatsächlich auch angemessen ist.
Sie haben sich im Register für die Musterfeststellungsklage registriert und möchten wissen, ob das VW-Angebot für Sie sinnvoll ist? Angesichts einer für den 05. Mai 2020 angesetzten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem VW-Abgasskandalfall raten wir dazu, zunächst diese Entscheidung abzuwarten.
Mittlerweile haben die Parteien in der Musterfeststellungsklage verlauten lassen, dass die Vergleichsverhandlungen wieder aufgenommen werden sollen, wobei sie nunmehr vom Gericht geleitet werden sollen.
Falls Sie sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben und wissen möchten, ob Ihnen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zustehen, so prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse telefonisch, per E-Mail oder per Formular auf dieser Seite Kontakt mit uns auf.