VW: OLG Koblenz und OLG Karlsruhe sprechen Verbraucher Schadensersatz zu

Abgasskandal

VW: OLG Koblenz und OLG Karlsruhe sprechen Verbraucher Schadensersatz zu

Donnerstag, 20. Juni 2019

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 (Az. 5 U 1318/18) einem Käufer eines VW-Fahrzeuges erneut Schadensersatz zugesprochen, ebenso wie das OLG Karlsruhe (Urteile vom 24. Mai 2019, Az. 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18).

Zuvor hatte dieses Jahr schon das OLG Köln (Beschluss vom 02. Januar 2019, Az. 18 U 70/18) eine ähnliche Ansicht vertreten. Damit verbessern sich die Erfolgsaussichten der Verbraucher vor den Gerichten weiter.

Neben dem Anspruch auf Schadensersatz kann auch geprüft werden, ob bei einem finanzierten Fahrzeugkauf der Widerruf des Darlehensvertrages erfolgsversprechend ist. Mit dem Widerruf des Darlehensvertrages kann sich der Verbraucher auch vom Kaufvertrag lösen, ohne dass hinsichtlich der Betroffenheit des Fahrzeugs vom Abgasskandal argumentiert werden muss. Dies ist gerade für die Verbraucher von Vorteil, bei deren Fahrzeugen der Informationsstand hinsichtlich möglicher Manipulationen noch nicht weit fortgeschritten ist.

Gerne prüfen wir auch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Telefon, Mail oder per Formular auf unserer Webseite Kontakt mit uns auf.

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