WIDERRUFSRECHT: Nicht rechtskräftig, offene Darlehenssumme um 15% reduziert
Freitag, 17. Februar 2017
Das Landgericht Berlin hat in einer weiteren Entscheidung bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der DKB aus dem Jahr 2007 unwirksam ist. Hier ist sich die Rechtsprechung im Kammergerichtsbezirk inzwischen komplett einig. Die Besonderheit dieses Falles war, dass der Kredit bei der DKB zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Mandanten bereits abgelöst war.
Die DKB wurde verurteilt, rund Euro 43.000.- an die Mandanten zu bezahlen. Das aufgenommene Darlehen belief sich auf Euro 257.000.-, der Zahlbetrag liegt mithin bei etwa 17% der Darlehenssumme.