Wieder Rückruf bei Daimler: Diesmal ist die S-KLasse betroffen

Abgasskandal

Wieder Rückruf bei Daimler: Diesmal ist die S-KLasse betroffen

Dienstag, 11. August 2020

Wieder hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf wegen einer "unzulässige(n) Abschalteinrichtung bzw. unzulässige(n) Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems" gegenüber der Daimler AG erlassen. Diesmal sind Fahrzeuge der S-Klasse, namentlich

- S 350 BlueTEC

- S 350 d

- S 350 BlueTEC 4MATIC

- S 350 d 4MATIC

mit dem Motorenmodell OM642 der EU 6-Norm aus den Baujahren 2015 - 2017 betroffen. Immer mehr Mercedes-Modelle werden vom KBA im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zurückgerufen. 

Ob die von Daimler oft verbaute "Thermofenster"-Einrichtung, bei der die Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten Temperatur (zB 7 Grad Celsius) und oberhalb einer bestimmten Temperatur (zB 17 Grad Celsius, so dass ein "Fenster" von 7 - 17 Grad Celsius entsteht), zu einem Schadensersatzanspruch des Verbrauchers gegenüber dem Fahrzeughersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung führt, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Das LG Düsseldorf etwa hat kürzlich in einem Urteil einen solchen Schadensersatzanspruch bejaht (Urteil vom 31. März 2020, Az. 7 O 67/19).

Fahren auch Sie einen Mercedes-Benz und möchten Sie wissen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen?

Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail, telefonisch oder per Formular Kontakt mit uns auf.

 

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