

Wir waren am 30. September 2019 zum ersten Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig vor Ort.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal sind bereits eine Vielzahl von verbraucherfreundlichen Urteilen gegen die VW AG ergangen.
Nach einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) seit Jahren die brisanten Ergebnisse von ihm durchgeführter Abgastests bei PKW diverser Hersteller zurückgehalten.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat einen amtlichen Rückrufbescheid für mehr als eine Viertelmillion "Sprinter" - Transporter des Daimler - Konzerns erlassen, in denen das Motormodell OM 651 verbaut ist.
Wir waren für Sie beim Verhandlungstermin der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG in Braunschweig vor Ort.
Der 4. Senat des OLG Braunschweig wies darauf hin, dass er keine vertraglichen Ansprüche gegen die VW AG sieht.
Poppelbaum Geigenmüller
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