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VW-Musterfeststellungsklage: Konzern und Verbraucherseite einigen sich auf Vergleich

28.02.2020

VW-Musterfeststellungsklage: Konzern und Verbraucherseite einigen sich auf Vergleich

Abgasskandal

Der VW-Konzern und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben in der Musterfeststellugsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen Vergleich geschlossen.

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VW-Musterfeststellungsklage: Verwirrung um Vergleichsschluss

21.02.2020

VW-Musterfeststellungsklage: Verwirrung um Vergleichsschluss

Abgasskandal

Am 14. Februar 2020 ließ der VW-Konzern verbreiten, dass die - auf dringendes Anraten des Gerichts hin - geführten Vergleichsverhandlungen mit der Klägerseite, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig gescheitert seien.

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Daimler-Updates: Keine Verringerung der Emmissionen

22.01.2020

Daimler-Updates: Keine Verringerung der Emmissionen

Abgasskandal

Wie die Messungen der unabhängigen Messfirma "Emissions Analytics" an einem C 220 CDI (Baujahr: 2011) ergaben, sind die Stickoxidemissionen des Fahrzeuges nach dem Softwareupdate von Daimler nicht gesunken, sondern im Gegneteil sogar gestiegen: Auf 715 Milligram Stickoxid pro Kilometer vor dem Up

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Renault-Bank-Autofinanzierungen: Jüngste BGH-Entscheidungen verbessern rechtliche Lage für Verbraucher

16.12.2019

Renault-Bank-Autofinanzierungen: Jüngste BGH-Entscheidungen verbessern rechtliche Lage für Verbraucher

Abgasskandal

Die Formulierungen in den Darlehensverträgen zu Autofinanzierungen der Renault Bank könnten nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen aus November 2019 angreifbar sein.
In den von uns betreuten Fälle haben die Mandanten ihren Renault über die Renault Bank finanziert.

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Auch nach BGH-Entscheidungen aus November 2019: Widerrufsbelehrungen der Mercedes-Benz Bank weiter angreifbar

12.12.2019

Auch nach BGH-Entscheidungen aus November 2019: Widerrufsbelehrungen der Mercedes-Benz Bank weiter angreifbar

Abgasskandal

In einem Urteil zur Widerrufbarkeit eines Autokredits aus Anfang November 2019 bestätigt der Bundesgerichtshof in seiner Begründung die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg, die dieses in Entscheidungen aus Mitte November 2019 vertreten hat.

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Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte

Holbeinstraße 56
12203 Berlin

Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de

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