

Für Erwerber von Eigenheimen stellt sich in Zeiten der Corona-Krise die Frage, wer dafür aufkommen muss, wenn die Baustelle stillsteht.
Die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 hat auch Auswirkungen auf die Widerrufbarkeit von Kfz-Darlehensverträgen.
Der Europäische Gerichtshof hat folgende Formulierung in einer Widerrufsinformation bemängelt:
Arbeitnehmer sehen sich derzeit mit den verschiedensten Herausforderungen konfrontiert.
Am 26. März 2020 hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az. C-66/19) eine Formulierung, die in so gut wie allen Widerrufsinformationen bzw. -belehrungen in Darlehensverträgen ab dem 11. Juni 2010 enthalten ist, für europarechtswidrig erklärt.
Die Volkswagen AG hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit den Klägervertretern grundsätzlich einen Vergleich ausgehandelt.
Poppelbaum Geigenmüller
Rechtsanwälte
Holbeinstraße 56
12203 Berlin
Telefon: +49 30 84 18 65 - 0
Telefax: +49 30 84 18 65 - 19
E-Mail: info@kanzlei-pbgm.de