Neben der Methode, wegen des Abgasskandals Ansprüche gegen den Hersteller oder den Händler geltend zu machen, besteht bei finanzierten Fahrzeugkäufen auch die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Nach dem Widerruf des Darlehensvertrags kann man auch das finanzierte Fahrzeug zurückgeben - und zwar unabhängig davon, ob man darlegt, dass das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Der Widerruf ist unabhängig davon möglich, und auch für jede Antriebsart, ob Diesel, Benziner, Hybrid oder eine andere.
Diese Vorgehensweise hat unter anderem den Vorteil, dass man den - mitunter nicht einfach zu führenden - Beweis der Abgasmanipulation für den konkreten Motor nicht erbringen muss, da der Widerruf unabhängig davon möglich ist. Voraussetzung ist, dass man den Darlehensvertrag als Verbraucher abgeschlossen hat und dass man in dieser Eigenschaft von der finanzierenden Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeit belehrt worden ist. Die Formulierung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation ist nicht einfach, da eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist.
Beispielsweise hat der EuGH in seinem viel beachteten Urteil vom 26. März 2020 (Az. C 66-19) entschieden, dass der so genannte "Kaskadenverweis", eine Formulierung, die in fast allen Autofinanzierungsverträgen seit 2016 enthalten ist, europarechtswidrig ist. Die Formulierung wurde unter anderem auch von der BMW Bank und der Mercedes-Benz Bank, aber auch anderen Unternehmen wie den Banken des Volkwagen-Konzerns (VW, Audi, Skoda, Seat u.a.) verwendet. Weiterhin findet sich die Formulierung auch bei der PSA-Bank (finanziert Renault- und Citroën-Fahrzeuge) und der Opel-Bank. Der BGH weigert sich zwar zurzeit, diese Entscheidung auch in nationales Recht umzusetzen, gegen diese Spruchpraxis sind aber bereits Verfassungsbeschwerden anhängig.
Auch der BGH hat - nach etlichen sehr bankenfreundlichen Urteilen - etwa am 27. Oktober 2020 (Az. XI ZR 525/19) entschieden, das eine unter anderem bei der Volkswagen Bank, der Audi Bank, der Renault Bank, der FCA Bank (Fiat) und der Opel Bank verwendete Sammelbelehrung zu verschiedenen, oft im konkreten Fall nicht abgeschlossenen Zusatzverträgen nicht ordnungsgemäß ist.
Die Folge: Ein Widerruf des Darlehensvertrages und damit die Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs ist oft noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Ob sich der Verbraucher ein "Kilometergeld" für die gefahrenen Kilometer abziehen lassen muss, ist derzeit noch umstritten.
Sie möchten wissen, ob Sie auch Ihren Darlehensvertrag widerrufen und das finanzierte Fahrzeug zurückgeben können?