Fehlerhafte Kontokündigungen der N26 Bank

Fehlerhafte Kontokündigungen der N26 Bank

Donnerstag, 16. Juni 2022

Die N26 Bank hat zahlreiche Konten wohl versehentlich gekündigt.

Wie das Handelsblatt berichtet, wurden zahlreichen N26-Kund*innen am 14. April 2022 die Konten fristlos gekündigt. Einer der Gründer entschuldigte sich laut Handelsblatt über LinkedIn.

Die fehlerhaften Kontokündigungen der N26 Bank führen zu erheblichen Problemen bei den Verbraucher*innen.

Die entsprechenden Anfragen bei uns bezüglich einer rechtlichen Beratung steigen stark an.

In zahlreichen Fällen wurden die Kund*innen aufgefordert darzulegen, woher die einzelnen Geldsummen stammen und mussten entsprechende Gehaltsnachweise beibringen.

Teilweise gab es bereits Ende April 2022 die Bestätigung, dass der Nachweis ausreiche, um die Auszahlung des Kontoguthabens nun vorzunehmen. Trotz mehrfacher Nachfrage per E-Mail bei der N26 Bank durch die Kund*innen erfolgte bis heute in zahlreichen Fällen diese Auszahlung nicht.

Bezüglich der ungerechtfertigten Kündigung besteht grundsätzlich zunächst ein Schadensersatzanspruch, wenn Überweisungen nicht getätigt werden können.

Sofern beispielsweise die Miete nicht bezahlt werden kann und hierdurch eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen wird, wäre dies eine Schadensposition gegenüber der N26 Bank.

Hinsichtlich der nichtausgezahlten Beträge besteht ebenfalls ein unverzüglicher Anspruch auf Auszahlung.

Dies ist unabhängig davon, ob die N26 Bank bereits mitgeteilt hat, dass sie die Beträge auszahlt oder eine übermäßig lange Prüfung der Unterlagen vorgenommen wird.

Da die Kündigungen in der Regel unwirksam sind, befindet sich die Bank insoweit in Verzug (§ 286 BGB).

Grundsätzlich sind die noch nicht zurückbezahlten Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. (1) BGB).

Etwaige Rechtsanwaltskosten, die notwendig werden, um an das einbehaltene Geld zu gelangen, sind bei Verzug ebenfalls von der Bank zu ersetzen.

Sie möchten wissen, ob auch Ihnen ein Schadensersatzanspruch wegen ungerechtfertigter Kontokündigung zusteht?

Gerne prüfen wir Ihre Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung.

Wir verfügen über eine jahrzehntelange fachanwaltliche Berufserfahrung und sind im Bankrecht ausschließlich auf Verbraucherseite tätig.

Bei uns haben Sie einen direkten Kontakt zu den Rechtsanwält:innen. Wir arbeiten nicht mit einem Callcenter.

Bei Interesse können Sie gerne per E-Mail, per Kontaktformular auf dieser Seite oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erhalten nach Durchsicht der Unterlagen eine kostenlose und schriftliche Ersteinschätzung.

Kontakt

Poppelbaum Geigenmüller
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