FONDS: BGH bestätigt Rechtsprechung
Dienstag, 12. Juli 2016
Der BGH hat seine langjährige Rechtsprechung nochmals bestätigt, dass Fondsverträge auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Sofern die Beteiligung über eine Bank finanziert wurde und dadurch ein verbundenes Geschäft vorliegt, führt der Widerruf auch zur Aufhebung der Darlehensforderung. Die Bank erhält die, meist vollkommen wertlose, Beteiligung und muss den Kreditnehmer aus der Zahlungspflicht entlassen.
Der BGH hat die Angelegenheit an das Berufungsgericht zurückverwiesen um einen etwaig bestehenden Rechtsmissbrauch zu prüfen.