Genio 24 GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Genio 24 GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Donnerstag, 19. März 2020

Mit aktuellem Urteil des Landgericht Cottbus wurde unserem Mandanten Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zugesprochen.

Im Jahre 2015 wendete er sich an die Genio 24 GmbH mit dem Ziel, ein Eigenheim zu Wohnzwecken zu erwerben. Nach mehreren Beratungsgesprächen riet diese ihm zum Erwerb von Anteilen an der VIVONO Wohnungsgenossenschaft eG, vormals GenoBau Zielkauf Wohnungsgenossenschaft eG. Darüber hinaus vermittelte sie ihm eine Altersvorsorge bei der DWS Investment. Schließlich wurde eine Honorar- und Verzichtsvereinbarung abgeschlossen, die ein Honorar in Höhe von 1,2 % der Bausumme, das heißt mehreren tausend Euro, vorsah.

Wie das Landgericht nun entschied, waren die empfohlenen Anlagen zur Erreichung des Ziels jedoch nicht geeignet. Mit den vereinbarten monatlichen Zahlungen war es unrealistisch ein Eigenheim innerhalb des angestrebten Zeitraums zu erwerben.

Die entsprechenden Empfehlungen der Genio 24 GmbH waren daher nicht vertretbar und stellen eine Verletzung ihrer Pflichten aus dem Beratungsvertrag dar. Zudem hat die Genio 24 GmbH nicht hinreichend über die Risiken der Anlagen aufgeklärt.

In der Folge muss sie unserem Mandanten nunmehr all seine geleisteten Beiträge auf die Genossenschaft und die Altersvorsorge erstatten sowie beide Verträge übernehmen. Schließlich verzichtete die Genio 24 GmbH im Rahmen der mündlichen Verhandlung auch auf ihr Honorar aus der mit unserem Mandanten geschlossenen Honorarvereinbarung.

Haben auch Sie Verträge über die Genio 24 GmbH abgeschlossen und möchten wissen, ob Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz zustehen? Gerne prüfen wir Ihre Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.

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Poppelbaum Geigenmüller
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