Mercedes im Abgasskandal: LG Saarbrücken verurteilt die Daimler AG zu Schadensersatz

Abgasskandal

Mercedes im Abgasskandal: LG Saarbrücken verurteilt die Daimler AG zu Schadensersatz

Donnerstag, 29. April 2021

Mit Urteil vom 09. April 2021 (Az. 12 O 320/19) hat das LG Saarbrücken die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 Matic mit einer Erstzulassung im Jahr 2013 verurteilt.

Das Landgericht Saarbrücken ist überzeugt, dass die Daimler AG als Herstellerin des Fahrzeugs, in dem ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit einem Abgasrückführungssystem (AGR) verbaut ist, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet bzw. hergestellt hat. Dies gilt in Bezug auf die so genannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, deren Funktionsweise sogar das Kraftfahrtbundesamt bemängelt hatte.

Diese Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wertete das LG Saarbrücken als unzulässige Abschalteinrichtung; daher musste sich das Gericht nicht mehr eingehend mit der Frage beschäftigen, ob die ebenfalls verbaute Thermofenster-Software auch eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers begründet.

Das Gericht kam nach Einholung von schriftlichen Aussagen des Kraftfahrtbundesamtes zu dem Schluss, dass die Kühlmmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.

Das bedeutet, dass nach Überzeugung des Gerichts auch Daimler eine Steuerung der Abgasreinigung verwendet hat, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhält, im normalem Strassenverkehr aber nicht.

Das Gericht ging auch davon aus, dass dieses Verhalten der Daimler AG als sittenwidrig einzuschätzen ist, so dass der Verbraucher erfolgreich einen Anspruch nach § 826 BGB geltend machen kann.

Die Daimler AG verteidigt sich aktuell immer wieder mit folgender Argumentation: Es sei zumindest umstritten, ob die von ihr verwendete Abgasreinigungssoftware bzw. - Mechanismus rechtlich zulässig sei oder nicht.

Die angewandten Methoden seien zum Motorschutz erforderlich und daher auch nach EU-Recht zulässig.

Jedenfalls sei es den Verantwortlichen bei Daimler nicht klar gewesen, dass sie sich sittenwidrig verhalten, also in der Juristensprache "gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" verstoßen haben.

Nach unserer Ansicht liegt es auf der Hand, dass eine Software, die dafür sorgt, dass die Abgasgrenzwerte im normalen Strassenverkehr regelmäßig überschritten, auf dem Prüfstand aber regelmäßig eingehalten werden, rechtswidrig ist und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

Auch wenn Daimler dabei nicht ganz so offensichtlich vorgegangen ist wie die VW AG, bei der  - teilweise von den Tochterfirmen - ein eigener "Prüfstandsmodus" verwendet wurde, so ist das Ergebnis das gleiche, wenn man die Parameter so setzt, dass nur auf dem Prüfstand die Abgasgrenzwerte eingehalten werden.

Bekanntermaßen verklagt die VW AG mittlerweile ihre ehemaligen leitenden Angestellten, die während des Aufkommens des Abgasskandals in verantwortlichen Positionen beschäftigt waren.

Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklung bei Daimler weiter geht. Jedenfalls stehen alle Autohersteller vor dem Problem, dass die Autos immer größer und leistungsfähiger werden, während die Abgasgrenzwerte verschärft werden.

Sie möchten wissen, ob auch Sie Ansprüche gegenüber den Autokonzernen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend machen können?

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