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FONDS: BGH bestätigt Rechtsprechung

12.07.2016

FONDS: BGH bestätigt Rechtsprechung

Der BGH hat seine langjährige Rechtsprechung nochmals bestätigt, dass Fondsverträge auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Sofern die Beteiligung über eine Bank finanziert wurde und dadurch ein verbundenes Geschäft vorliegt, führt der Widerruf auch zur Aufhebung der Darlehensforderung.

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