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FONDS: BGH bestätigt Rechtsprechung
12.07.2016
FONDS: BGH bestätigt Rechtsprechung
Der BGH hat seine langjährige Rechtsprechung nochmals bestätigt, dass Fondsverträge auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Sofern die Beteiligung über eine Bank finanziert wurde und dadurch ein verbundenes Geschäft vorliegt, führt der Widerruf auch zur Aufhebung der Darlehensforderung.
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